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Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Waldeck aus Rostock

Kosten

Einleitung

Gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte ist das Gesetz zur Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder RVG).

Berechnung der Kosten im Zivilrecht

Im Zivilrecht richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert, den der Streit für den Mandanten hat (sogenannter Gegenstands- bzw. Streitwert). Einen auf das Zivilrecht abgestimmten Prozesskostenrechner stellt Ihnen die Allianz Rechtsschutz-Service GmbH zur Verfügung:

eLinkProzesskostenrechner

Da sich der Prozesskostenrechner dem Laien nicht sofort erschließt, lassen wir Berechnungsbeispiele folgen, an denen Sie sich orientieren können:

Vorgerichtliches Zivilrechts-Mandat

Sie beauftragen uns mit der Geltendmachung einer zivilrechtlichen Forderung in Höhe von bis zu 500,00 Euro. Bei der Forderung handelt es sich z. B. um einen Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall oder eine Rückzahlung aus einem Darlehen. Wir bearbeiten das Mandat ausschließlich vorgerichtlich (ohne Einschaltung des Gerichts).

Gegenstandswert: bis 500,00 €
1,3 Geschäftsgebühr 63,70 € Pauschale Post/Telek. 12,74 € Zwischensumme netto 76,44 € 19 % Umsatzsteuer 14,52 € zu zahlender Betrag 90,96 €
Vorgerichtliches Zivilrechts-Mandat mit Einigung (Vergleich)

Sie beauftragen uns mit der Geltendmachung einer zivilrechtlichen Forderung in Höhe von 2.000,00 Euro. Da der Gegner Einwendungen erhebt und den vollen Betrag nicht zahlen will, verhandeln wir mit dem Gegner. Schließlich gelingt es uns, vorgerichtlich (ohne Einschaltung des Gerichts) einen Vergleich zu schließen (der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis wird im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt).

Gegenstandswert:   2.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr 215,80 € 1,5 Einigungsgebühr 249,00 € Zwischensumme Geb. 464,80 € Pauschale Post/Telek. 20,00 € Zwischensumme netto 484,80 € 19 % Umsatzsteuer 92,11 € zu zahlender Betrag 576,91 €
Gerichtliches Zivilrechts-Mandat

Wir verteidigen Sie gegen eine zivilrechtliche Forderung in Höhe von 5.000,00 Euro, welche der Gegner vor Gericht in der ersten Instanz geltend macht.

Neben unseren Gebühren (im Fall der Verteidigung die Gebühren des Beklagtenanwalts) fallen die Gebühren des Klägeranwalts und die Gerichtsgebühren an.

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last. (§ 92 Abs. 1 ZPO)

Obwohl dieser Fall sehr einfach gelagert ist, müssen bei der Einschätzung des Kostenrisikos bereits viele Kostenpositionen berücksichtigt werden. Wir verzichten daher darauf, an dieser Stelle noch umfangreichere Berechnungen darzustellen.

Gegenstandswert:   5.000,00 €
Gerichtsgebühren 3,0 Gerichtsgebühren 483,00 €
Gebühren Klägeranwalt 1,3 Verfahrensgebühr 434,20 € 1,2 Terminsgebühr 400,80 € Pauschale Post/Telek. 20,00 € Zwischensumme netto 855,00 € 19 % Umsatzsteuer 162,45 € Summe 1.017,45 €
Gebühren Beklagtenanwalt 1,3 Verfahrensgebühr 434,20 € 1,2 Terminssgebühr 400,80 € Pauschale Post/Telek. 20,00 € Zwischensumme netto 855,00 € 19 % Umsatzsteuer 162,45 € Summe 1.017,45 €
Gesamtkosten Erstinstanz Summe RA-Geb. net. 1.710,00 € Summe Umsatzsteuer 324,90 € Summe RA-Geb. bru. 2.034,90 € Summe Gerichts-Geb. 483,00 € Gesamtsumme 2.517,90 €

Beratung (Erstberatung), Gutachten und Mediation

Für die anwaltliche Beratung, das Erstellen von Gutachten und die Durchführung von Mediationen hat der Gesetzgeber keine festen Gebühren vorgegeben, sondern lässt den Vertragspartnern (Anwalt und Mandant) weitgehenden Spielraum. So kann z. B. nach Stundensätzen abgerechnet werden oder ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Soweit keine Vereinbarung abgeschlossen wird, verweist der Gesetzgeber auf eine übliche Vergütung; wobei diese gegenüber Verbrauchern beschränkt ist auf 190,00 Euro für eine Erstberatung und 250,00 Euro für eine darüber hinausgehende Beratung oder die Ausarbeitung eines Gutachtens. Hinzukommen können Auslagen für Post und Telekommunikation sowie Umsatzsteuern.

Wir führen ein Beratungsgespräch durch, welches der Einstiegsberatung eines Verbrauchers dient, in Form einer qualifizierten, pauschalen überschlägigen Beratung.

Beratung für Verbr.  190,00 €
19 % Umsatzsteuer     36,10 €
zu zahlender Betrag  226,10 €

Da sich auch die Gebühr für eine Erstberatung im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände bemisst, kann eine Erstberatung mit geringem Gegenstandswert, geringem Umfang oder geringer Schwierigkeit auch günstiger ausfallen.

Die vorstehenden Gebühren und Auslagen können auf eine weitergehende Tätigkeit angerechnet werden.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 34 RVG.

Prozesskostenrisiko

Lassen Sie sich von den Kosten nicht abschrecken! Vor jeder Mandatierung können Sie uns nach den entstehenden Kosten befragen. Mit Ihnen zusammen können wir gemeinsam abschätzen, ob die anwaltliche bzw. gerichtliche Rechtsverfolgung wirtschaftlich sinnvoll für Sie ist.

Finanzierungshilfen

Nicht selten finden sich Wege, Ihren Prozess durch Dritte finanzieren zu lassen, z. B. in folgenden Fällen:

Beratungshilfe

Zur Beratungshilfe stellt die JVA Willich I ein sehr informatives "Hinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe" in Form einer PDF-Datei bereit. Vor den Hinweisblatt befindet sich der dreiseitige "Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe". Sie können das Formular ausfüllen und mit den eingegebenen Daten speichern.

PDFBeratungshilfe
Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Zur Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe stellt die Justiz NRW ein sehr informatives "Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" in Form einer PDF-Datei bereit. Nach dem Hinweisblatt folgt auf vier Seiten die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe". Sie können das Formular ausfüllen und mit den eingegebenen Daten speichern.

PDFProzess-/Verfahrenskostenhilfe
Rechtschutzversicherung

Bei Rechtschutzversicherungen gibt es verschiedene Versicherungs- und Leistungsarten. Basis der Rechtschutzversicherungen sind die jeweiligen Allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB).

Verzug des Gegners

Befindet sich der Gegner im Verzug, so können dem Gegner die eigenen Rechtsanwaltskosten als Verzugskosten mit in Rechnung gestellt werden.

Haftpflichtschaden

Sollten Sie einen fremdverschuldeten Schaden erlitten haben, so erhalten Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht nur Ihren Schaden ersetzt, sondern auch Ihre Rechtsanwaltskosten.

Prozesskostenfinanzierung

Bei der Prozesskostenfinanzierung wird Ihr Verfahren von Dritten finanziert, welche sich Erfolgsprovisionen zusichern lassen.

Erfolgshonorar

In bestimmten Fällen kann auch der Rechtsanwalt einen Teil des Kostenrisikos tragen, indem ein Erfolgshonorar vereinbart wird.