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Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Waldeck aus Rostock

Rechtsanwalt Christian Waldeck

RA Waldeck

Rechtsanwalt Christian Waldeck wurde 1977 in Rostock geboren. Nach dem Abitur in Rostock und dem Grundwehrdienst beim Heeresmusikkorps 14 in Neubrandenburg studierte Herr RA Waldeck Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock. Das Studium schloss Herr RA Waldeck mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen als Diplom-Jurist ab. Während des anschließenden Referendariats in Schwerin absolvierte Herr RA Waldeck seine Stationen bei dem Landgericht Schwerin, der Staatsanwaltschaft Schwerin, dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowie einer Schweriner Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht spezialisiert hatte. Das Referendariat beendete Herr RA Waldeck mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahre 2005. Daraufhin hat sich Herr RA Waldeck als selbständiger Rechtsanwalt mit Zulassung ab 15.03.2006 in Rostock niedergelassen,

Herr RA Waldeck ist tätig im Zivilrecht, Strafrecht und Sozialrecht. Besondere theoretische Kenntnisse hat sich Herr RA Waldeck angeeignet durch den erfolgreichen Abschluss der Fachanwaltslehrgänge für Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht, sowie durch seine bisher ausgeübte praktische Tätigkeit in den bereits benannten und weiteren Rechtsgebieten. Eine abschließende Aufzählung würde hier den Rahmen sprengen, da es einfach zu viele Teilbereiche der Berufstätigkeit gibt, so dass sich Mandanten im konkreten Einzelfall – vor Mandatsaufnahme – erkundigen sollten und können, ob Herr RA Waldeck im konkreten Fall juristischen Beistand leisten kann.

LinkTeilbereiche der Berufstätigkeit

Im Rahmen der Mandate führt Herr RA Waldeck auch die dazugehörigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. Besonders hervorzuheben ist hier der Einzug von Forderungen (Inkasso). Die Beauftragung eines Inkassobüros ist daher nicht notwendig. Auf Grund der Zusammenarbeit mit weiteren Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Gutachtern, Versicherungsmaklern bzw. -vertretern und weiteren Beteiligten können auch komplexere Sachverhalte bearbeitet werden.

Seit Anfang 2009 bietet Herr RA Waldeck zudem Beratung für Sportvereine an: Seine Qualifikation ergibt sich aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Vorsitzender, Kassenwart, Sportwart, Gerätewart, Pressewart, Trainer, Übungsleiter und Spieler in mehreren Rostocker (Sport-)vereinen. Wobei Herr RA Waldeck das Vereinsrecht auch über den Bereich der (gemeinnützigen) (Sport-)vereine hinausgehend bearbeitet. Von 2014 bis 2018 ist Herr RA Waldeck zudem als Referent für den Landessportbund M-V. e. V. tätig gewesen. Herr RA Waldeck hat im Rahmen der Aus- und Fortbildung der DOSB-Lizenzen Vereinsmanager C und B zum Vereinsrecht referiert.

Von 2011 bis 2019 hat Herr RA Waldeck das seit 1996 im Familienbesitz befindliche Unternehmen Waldeck's Kantine nebenberuflich als Inhaber gefürt. Damit hat Herr RA Waldeck nicht nur theoretische sondern auch praktische Erfahrungen in den Bereichen Gastronomie und Gewerbe.